Niedrigenergie-Haus

Das Niedrigenergie-Haus (NEH)

neu:  Unser Video „Energie-effiziente Neubauten„. Darin wird umfassend erläutert, wie man ein besonders energie-effizientes Haus bauen kann. Laufzeit 1:49 h.

Historie und Einordnung
Das Niedrigenergie-Haus (NEH) war in Deutschland historischer Vorläufer für besonders Energie effiziente Neubauten. Es hatte zwischen 1985 und 1995 seine größte Verbreitung. Inzwischen ist es technisch überholt und durch die neueren Standards „KfW-Effizienzhaus 55 oder 40“ bzw. „3-Liter-Haus“  (gemäß Förderprogramm progres.NRW) sowie „Passivhaus“ (gemäß Definition des Passivhaus-Instituts) ersetzt.

Nebenstehende Grafik zeigt die qualitative Abstufung der aktuellen energetischen Baustandards, gemessen am Heizwärmebedarf pro m² nach PHPP. Hierin ist das frühere Niedrigenergie-Haus nicht mit eingetragen. Wollte man es noch eintragen, läge es zwischen dem EnEV-Referenzhaus und dem KfW-55-Haus mit etwa 70 kWh/m²*a.

Definitionen des Niedrigenergie-Hauses
Der Begriff „Niedrigenergie-Haus“ war nie durch den Gesetzgeber definiert. Historisch und regional gab es verschiedene NEH-Definitionen.

Die älteste NEH-Definiton dürfte ein hessisches Landesförderprogramm von Anfang der 1980er Jahre geschaffen haben, das aber nur regionale Bedeutung hatte. Weitere NEH-Pioniere waren Mitte der 1980er Jahre das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) in  Darmstadt und das Ingebieurbüro ebök in Tübingen.

Eine relativ weite Verbreitung fand zwischen 1989 und 1995 der Detmolder-NEH-Standard, der 1989 gemeinsam von der Stadt Detmold, den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein und den Stadtwerken Hannover definiert worden war. Er wurde in vielen kommunalen und regionalen Förderprogramm angewandt und hatte teils lokale Abwandlungen. Er enthielt Obergrenzen für die U-Werte der einzelnen Teilflächen der Gebäudehülle. Daneben verlangte er die Vermeidung von Wärmebrücken, eine hohe Luftdichtheit, eine Lüftungsanlage und eine effiziente Haustechnik, letzteres meist ohne genaue technische Einzelvorgaben.

In Hessen gab es seit etwa 1994 eine Niedrigenergie-Haus-Definition, die sich an den Empfehlungen des hessischen Leitfadens Energiebewußte Gebäudeplanung(LEG) orientierte. Näheres findet man in der Historie des Hessichen Impulsprogramms (www.impulsprogramm.de). Dort gibt es auch eine sehr umfangreiche Detailsammlung, die als CAD- oder PDF-Dateien downloadbar ist.

Eine exaktere NEH-Definition schuf die um das Jahr 2000 gegründete RAL Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V., die später in RAL-Gütegemeinschaft Energieeffiziente Gebäude umbenannt wurde. Ihre Anforderungen waren in Güte- und Prüfbestimmungen formuliert. Häuser, die diese Anforderungen erfüllen, konnten das RAL-Gütezeichen 965 erhalten. Gefordert wurde u.a., dass die Wärmeverluste der Gebäudehülle (H’T nach EnEV) wenigstens 30 % niedriger sind, als es die Energie-Einsparverordnung für Neubauten zuläßt. Wärmebrücken waren anhand präziser technischer Kennwerte zu minimieren. Eine hohe Luftdichtheit der Gebäudehülle war planerisch sicherzustellen und mit Messung zu belegen. Haustechnisch wurde eine Lüftungsanlage mit definierten Mindestanforderungen und eine effiziente Heiztechnik verlangt. Planung und der Ausführung mussten durch einen unabhängigen Güteprüfer geprüft werden. Die RAL-Gütegemeinschaft erreichte mangels Kapital und öffentlicher Unterstützung leider nie die Größe, die ihrer Aufgabe zu gekommen wäre und wurde Ende 2017 aufgelöst. Viele Elemente ihrer Qualitätssicherung wurden von der WK Hamburg, von proKlima Hannover und von der KfW übernommen.

Zwischen 1998 und 2002 gab es einen staatlichen Pseudo-NEH-Standard, der durch die Anforderungen an eine erhöhte Eigenheimzulage nach § 9 (4) Abs.1 des  Eigenheimzulagegesetz 1995 des Bundes definiert war. Er verlangte, daß der maximal zulässige Heizwärmebedarf nach Wärmeschutzverordnung 1995 (WSVO) um 25 % unterschritten wird. Vorgaben für Wärmebrückenvermeidung, Luftdichtheit, Lüftungstechnik oder Haustechnik wurden nicht gemacht. Eine rechnerische oder baupraktische Überprüfung erfolgte auch nicht. Diese unzureichende Definition konnte daher auch nicht sicher stellen, daß eine solche Verringerung des Heizwärmeverbrauchs tatsächlich erreicht wurde.

Seit 2002 müssen alle Neubauten bundesweit nach Energie-Einsparverordnung (EnEV) gebaut werden und werden teils deshalb werblich als Niedrigenergie-Häuser bezeichnet. Dies ist jedoch irreführend, da die am meisten verbreitet gewesenen NEH-Definitionen (Detmolder Standard und RAL-Standard)  bereits 1995 höhere Anforderungen gestellt hatten, als sie die EnEV damals und noch 2019 als Mindestanforderungen stellt. Bezogen auf die Effizienzhaus-Standards des KfW-Förderprogramms Energieeffizient Bauen entspricht das frühere NEH etwa dem Effizienzhaus-70-Niveau, welches zwischen 2009 und April 2016 existiert hatte.

Für heutige Neubauten ist das Niedrigenergie-Haus der 1990er Jahre kein sinnvoller Maßstab mehr. Empfehlenswert sind heute das energetische Niveau eines Passivhauses oder Nullenergie-Hauses.

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