Dienstleistungen für einzelne Neubauten
Neu: Unsere Videos zu Neubaufragen:
Energie-effiziente Neubauten (Planungsgrundlagen und Optimierung)
25 Jahre Tiny-Haus Detmold – Ein Erfahrungsbericht
Wenn Sie als Bauherr, Investor oder Planer ein besonders Energie effiizientes Haus bauen möchten, biete ich Ihnen dafür folgende Dienstleistungen an:
In der Entwurfsphase 
Beratung zu energetisch und solar optimiertem Gebäudeentwurf sowie zu möglichen energetischen Standards. Dies betrifft die Bandbreite zwischen den deutschen oder schweizerischen gesetzlichen Mindestanforderungen und den im jew. Land eingeführten oder geförderten höheren Niveaus bis hin zum Passivhaus.
Die energetische Quaität von Neubauten kann man an deren Heizwärmebedarf beurteilen. Einheit ist kWh/m²*a. Ein 150 m² großes Wohnhaus braucht für die Heizung bei Bauausführung nur nach Mindestanforderungen des deutschen Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) z.B. etwa 73 kWh/m²*a, was 1.100 Litern Öl bzw. bei einer Beheizung mit einer Wärmepumpe mit Arbeitszahl 3,5 einem Stromverbrauch von 3.140 kWh entspricht. Bei Passivhaus-Bauweise sind es dagegen nur 15 kWh/m²*a, was einem Jahres-Ölverbrauch von 225 Litern oder einem WP-Stromverbracuh von 643 kWh/a entspricht. Dies ist die heute mögliche Bandbreite. Eine ausführliche Einführung können sie in unserem Beratungsvideo „Energie-effizienter Neubau“ anschauen.
Die individuelle Beratung umfasst alle relevanten Einflussfaktoren. Das sind die Größe und Kompaktheit des Hauses, die verschattungsarme Platzierung und solare Ausrichtung, die Qualität des Wärmeschutzes der Gebäudehülle, der sommerliche Hitzeschutz, die Luftdichtheit, die Lüftungstechnik sowie aktuelle Fördermöglichkeiten. Eine solche Entwurfs-Beratung gibt Ihnen Anregungen zur evtl. Überarbeitung des bisherigen Gebäudeentwurfs, zur Vordimensionierung der Dämmschichten und zur Konfiguration Ihrer Heizung, Warmwasserversorgung und Solartechnik.
Die Beratung kann bei Ihnen oder bei uns im Büro stattfinden. Vorliegen sollten der Lageplan des Grundstücks und die bisherigen Entwurfszeichnungen.
In der Planungsphase 
Berechnung des nötigen baulichen Wärmeschutzes für das angestrebte energetische Niveau mit der Software PHPP. Festlegung der Dämmqualität aller Bauteile der Wärme übertragenden Gebäudehülle, also von Bodenplatte oder Kellerdecke, Wänden, Dächern, Fenstern, Türen etc.. in Kooperation mit dem Ersteller des GEG-Nachweises.
Untersuchung der Wärmebrücken mit dem Ziel einer Minimierung oder Vermeidung. Ggf. exakte Berechnung der Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten zur Vermeidung hoher Pauschal-Zuschläge in der Energiebilanz.
Auf Wunsch Detailplanung der Luftdichtheit, also aller Luft dichtenden Teilschichten der Gebäudehülle und ihrer dauerhaften Verbindungen.
Auf Wunsch Berechnung und Planung der Lüftungsanlage (nur für EFH und ZFH) sowie eines Sole-Erdwärmetauschers zur winterlichen Luftvorwärmung bzw. sommerlichen Luftkühlung.
Erstellung des 3-Liter-Haus-oder Passivhaus-Nachweises, künftig evtl. auch Minergie-Nachweise. Deutsche GEG-Nachweise erstelle ich nicht.
Bei Ausschreibung + Vergabe
Durchsicht und Formulierungshilfe der Ausschreibungstexte
Durchsicht und Formulierungshilfe der Angebots- und Auftragstexte
Während der Bauphase:
Stichprobenweise Qualitätskontrolle der Bauausführung vor Ort. Beratung bei Baumängeln und energetisch relevanten Planungsänderungen. Messung der Luftdichtheit mit der Blowerdoor. Auf Wunsch Vermessung und Einregulierung der Lüftung sowie Qualitätskontrolle durch Infrarot-Thermographie. Mitwirkung bei Abnahmen.
Nach Fertigstellung
Erstellung der Bescheinigung über eine stichprobenweise Kontrolle der Ausführung der energiesparenden Maßnahmen auf der Baustelle für das Bauamt bzgl. der 3-Liter-Haus- oder Passivhaus-Bauausführung.
Aufwand und Kosten
Wieviel Zuarbeit für das Gelingen eines besonders Energie effizienten Hauses nötig ist, hängt von der Kompetenz Ihrer Planungs- und Baupartner ab und kann meist beim Erstgespräch geklärt werden.
Mein Honorar bemesse ich nicht an den Baukosten des Hauses, sondern an meinem tatsächlichen Aufwand.
Der Stundensatz beträgt 125 CHF/h. Mehrwertsteuer fällt absehbar nicht an, da ich diese Beratungstätigkeit nur noch nebenher ausübe und mein Jahresumsatz unterhalb der schweizer MWSt-Grenze liegt. Anfahrtkosten werden mit 0,75 CHF/km abgerechnet. Die gewünschten Leistungen können individuell zusammengestellt werden.
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