EnEV-Referenzgebäude

Das EnEV-Referenzgebäude

neu:  Unser Video „Energie-effiziente Neubauten„. Darin wird umfassend erläutert, wie man ein besonders energie-effizientes Haus bauen kann. Laufzeit 1:49 h.

Historie und Einordnung
Die Energiesparverordnung (EnEV)  benennt nicht eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Bauqualität, sondern definiert mit ihren Vorgaben lediglich die gesetzlich vorgeschriebene energetische Mindestqualität von Neubauten, also die Grenze zur Illegalität. Baut man ein normales Einfamilienhaus nach den Mindestanforderungen des EnEV-Referenzgebäudes und berechnet man seinen Heizwärmebedarf nach PHPP (näheres dazu bei der Fachinformation zum Passivhaus), ergibt sich etwa ein Heizwärmebdarf von 75 kWh/m²*a. Wie man aus dem Diagramm oben rechts ersehen kann, entspricht das etwa einem doppelt so hohen Heizwärmebedarf wie bei einem 3-Liter-Haus und einem 5-mal so hohen Heizwärmebedarf wie bei einem Passivhaus. Wir können daher nur davon abraten, sich bei einem Neubau an den Mindestanfordeungen der EnEV zu orientieren.  Welche Folgekosten für das Heizen bei den heute üblichen energetischen Baustandards zu erwarten sind, ist auf der Seite Neubau-Standards dargestellt.

Die EnEV basiert auf dem Energieeinsparungsgesetz, welches den Staat ermächtigt, zum Zwecke der Energieeinsparung u.a. Bauvorschriften zu erlassen, jedoch nur insoweit, als diese (aus Sicht des jeweiligen Investors) „wirtschaftlich“ sind. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer und die örtliche Bauaufsicht.

Einzelne Anfordeungen der EnEV
Die EnEV stellt in § 3 für neue Wohngebäude bzw. in § 4 für neue Nichtwohngebäude jeweils zwei grundsätzliche Anfordeungen :
– der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf bestimmte Werte nicht überschreiten, die sich bei einem Gebäude gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung bei einer bestimmten Referenz-Ausführung ergeben.  Die Angaben zur jeweiligen Referenz-Ausführung finden sich in Anlagen 1 und 2 der EnEV. Bei Nichtwohngebäuden wird auch die eingebaute Beleuchtung angerechnet.
– der Transmissionswärmeverlust (H’T) der wärmeübertragende Umfassungsfläche darf einschließlich der Wärmebrücken bestimmte Werte nicht überschreiten.

Will man für einen Neubau prüfen, ob er die Mindestanforderungen der EnEV erfüllt, muss man eine Energiebilanz des Hauses mit einer EnEV-Software erstellen, In diese gibt man alle Maße und Komponenten-Qualitäten der geplanten Ausführung ein. Die Software berechnet daraus den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust. Sie vergleicht dieses Ergebnis mit dem einer Parallelrechnung, bei der die Komponentenqualitäten des Referenzgebäudes angenommen sind. Hat das Haus mit den tatsächlich geplanten Komponentenqualitäten keine höheren Qp- und H’T-Werte als mit Referenzgebäude-Komponenten, dann ist es zulässig, hat es höhere, ist es unzulässig. Der Nachweis ist von Sachveständigen zu führen, die je nach Regelung des jeweiligen Bundeslandes dafür zugelassen sind. In NRW sind es „staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz“. Im Niedrig-Energie-Institut hat Dipl.-Ing. Architekt Werner Landgraf diese Qualifikation. Er ist zugleich KfW-Energieeffizienz-Experte.

Energie sparende Alternativen zum EnEV-Referenzgebäude sind:
das Niedrigenergie-Haus
das KfW-Effizienzhaus 50 oder 40
das 3-Liter-Haus
das Passivhaus
das Null-Energie-Haus und
das Plusenergie-Haus

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