Förderung für Energiesparmaßnahmen
Für viele Energiespar-Maßnahmen in Neu- und Altbauten gibt es Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.
Folgende Datenbanken geben Überblicke über nutzbare Fördermittel:
Die Stadt Detmold
hat zwischen 1990 und 2022 vielfältig Energiesparmaßnahmen gefördert. Zur Verbreitung besonders Energie sparender Neubauten wurden 1990 – 1994 insgesamt 18 „Niedrigenergie-Häuser“ mit 38 Wohnungen gefördert, die besonders gut gedämmt und mit Lüftungstechnik ausgerüstet waren und damals schon das Niveau erreichten, welches 20 Jahre später „KfW-Effizienzhaus 55“ genannt wurde.
1993 bis 2000 unterstützte die Stadt die frühe Markeinführung von thermischen Solarkollektoren und förderte 194 Solaranlagen mit zusammen 1771 m² Kollektorfläche mit über 250.000 EUR.
Seit 1993 förderte die Stadt dann an 1.400 Altbauten Maßnahmen zur besonders effizienten Wärmedämmung von Altbauten. Hierfür wurden insg. 1,3 Mio Fördermittel gewährt und wurden 64.000 m² Außenwände, 82.000 m² Dächer und oberste Geschossdecken, 12.000 m² Kellerdecken und 15.000 m² Fensterflächen in hoher Qualität gefördert. Die in Detmold entwickelten Qualitätsmaßstäbe bewirkten einen Innovationsschub im Bauhandwerk wurden später von den KfW-und Finanzamts- Förderprogrammen zu energieeffizientem Sanieren weitgehend übernommen. Das Detmolder Förderprogramm konnte deshalb im Juni 2022 eingestellt werden, da die heutige Bundesförderung als Anreiz ausreicht.
Die Stadtwerke Detmold
geben Zuschüsse an ihre Strom-, Gas- und Fernwärmekunden zu folgenden Maßnahmen:
- Umstellung einer Öl- oder Elektrospeicherheizung auf (Gas-)Brennwerttechnik
- Umstellung einer Heizung auf Fernwärme
- Elektrowärmepumpe
- Solarthermie-Anlage
- Wallbox (Hausladestation für E-Autos)
- Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A)
- Herd (Effizienzklasse A+)
- Wäschetrockner mit Wärmepumpe, Wasch-/Spülmaschine, Kühl-/Gefriergerät (Effizienzklasse A+++)
- Komponenten aus dem Detmolder SmartHome Sortiment
weitere Informationen finden Sie hier:
Stadtwerke Detmold GmbH
Kundenzentrum
Rosental 13
32756 Detmold
Telefon 05231 607-120
Die KfW-Förderbank
vergibt zinsverbilligte Darlehen (mit Tilgungszuschuss) für besonders effiziente Neubauten und für größere Maßnahmen der Altbausanierung. Für kleinere Maßnahmen zur Altbausanierung gibt es auch Zuschüsse. Die meist genutzten Programme sind:
KfW-Förderung Altbausanierung:
Programm 430 Zuschuss (fürs Eigenheim)Programm 150/151 Kredit (für Eigenheim und Mietshaus)
Programm 167 Kredit (Ergänzungskredit für Heizung)
Programm 431 (Zuschuss für Baubegleitung)
und weitere
Für die Beantragung und Abwicklung der Förderung ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte notwendig. Adressen solcher Experten findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)
fördert im Rahmen des Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien u.a.:
- Elektromobilität:
- reines Batterieelektrofahrzeuge,
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid) oder
- Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Heizen mit Erneuerbaren Energien:
- thermische Solaranlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen (Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel)
- Heizungsoptimierung
- Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- hydraulischer Abgleich am Heizsystem
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Energie-Beratung für Wohngebäude
Die Anträge sind vor Durchführung der Maßnahme zu stellen. Näheres hierzu finden Sie unter www.bafa.de
Das Finanzamt
fördert durch Abzug von der zu zahlenden Einkommenssteuer energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohnhaus. Die Anforderungen udn die Förderhöhe sind vergleichbar wie bei der KfW; das Verfahren ist einfacher. Diese Förderung ist aber nur in Höhe der tatsächliche gezahlten EKSt nutzbar. Die abzugsfähigen Anteile der Kosten werden auf drei EKSt-Jahre aufgeteilt.
Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
Verordnung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/153/1915312.pdf
Alternativ dazu erstattet das Finanzamt bei selbstgenutzem Wohnraum 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 EUR/a) von Handwerkerleistungen, die dem Werterhalt des Gebäudes dienen, über die Einkommensteuererklärung. Vorausetzung: Es liegt eine Rechnung vor und der Betrag wurde überwiesen. Von dieser Förderung ausgeschlossen sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
progres.nrw
Mit dem Förderbaustein „Markteinführung“ werden Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme und zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen nutzen wollen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine/mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und Kommunen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.
In dem Förderprogramm werden Zuschüsse vergeben für
- Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
- Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Thermische Solaranlagen
- Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Wärme- und Kältespeicher
- Wärme- und Kältenetzte
- Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)
- Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschl. Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschl. Lüftungsanlagen
Weitere Informationen: Berzirksregierung Arnsberg
NRW.BANK: Eigentumsförderung – Modernisierung
Die NRW-Bank stelt zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält und die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen
- und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
- den Schutz vor Einbruch verbessern,
- bestehenden Wohnraum erweitern und
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
Auskunft und Information beim Kreis Lippe (Hr. Wottke, Tel. 05231/62-6180).Weitere Informationen: NRW-Bank
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Ziel des Programms des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen.
Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Weitere Informationen: NRW-Bank