Blower-Door-Test

Luftdichtheitsmessung / Blower Door Test

Gerne messe ich die Luftdichtheit Ihres Gebäudes. Meine Mineapolis Blowerdoor passt in Bauwerks-, Tür- oder Fensteröffnungen mit bis zu 1,82 m Breite und 2,67 m Höhe. Sie kann bei 50 Pa Differenzdruck bis zu 7.200 m³/h Luft fördern. Damit kann sie sehr undichte Gebäude bis etwa 1.800 m³ Innenvolumen messen,  mäßig dichte Gebäude bis etwa 5.000 m³ oder sehr dichte Gebäude mit bis zu 12.000 m³. Noch größere Gebäude können mit mehreren parallelen Blowerdoors oder mit Großgebläsen gemessen werden, was ich aber nicht anbieten kann. 

Wie erfolgt ein Blower Door Test ?
Die Luftdichtheits-Messung erfolgt mit einem Messventilator, der in den Rahmen einer geöffneten Außentür eingesetzt wird. Er kann im Gebäude entweder Unter- oder Überdruck erzeugen. Dabei misst er, wieviel Luft er fördern muß, um den Druck aufrecht zu erhalten. Der am Ventilator gemessene Luftstrom ist identisch mit dem Leckage-Luftstrom, der durch alle Undichtigkeiten strömt. Meßgröße für die Luftdichtheit eines Hauses ist normalerweise der sogenannte n(50)-Wert (Erklärung siehe unten).

Kosten eines Blower Door Tests ?
Für eine Luftdichtheitsmessung incl. Volumenermittlung, Kurzbegehung, Messung und normgerechtem Mindestprotokoll berechne ich:

    • Gebäude mit bis zu 250 m² Wohn/Nutzfläche    350 CHF
    • Gebäude mit 251-1000 m² Wohn/Nutzfläche      450 CHF
    • Gebäude über 1.000 m² Wohn/Nutzfläche       individuell
      MWSt fällt keine an.

Diese Preise gelten für Luftdichtheitsmessungen innerhalb Stäfas.  Bei Messungen außerhalb Stäfas kommen Fahrtkosten von 2 CHF/km incl. Lohnanteil dazu.  Sie basieren auf der Voraussetzung, dass das Gebäude messfertig vorbereitet ist. Die erforderlichen Vorbereitungen sind im Merkblatt  Blowerdoortest Hinweise Vorbereitung und in EN ISO 9972 genannt.

Evtl. Zusatzeistungen für Leckagesuche, Nebeltest oder Mängelbericht
Stellt sich vor Ort heraus, dass erst noch durch mich provisorische Abdichtungen (z.B. von Lüftungsanlagen) vorgenommen werden müssen, wird dieser Aufwand gesondert berechnet. Wird bei der Messung die angestrebte Dichtheit zunächst nicht erreicht wird oder werden deutliche Undichtheiten erkannt,  können wir die Leckagen suchen helfen und Ratschläge geben, wie sie fachgerecht abgedichtet werden können. 

Werden Leckagen erkannt, bei denen eine Nachbesserung durch Dritte eingefordert werden soll, bieten wir an, die feststellbaren Mängel schriftlich zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Dies erleichtert die Nachbesserung, kann für eine Mängelanzeige genutzt oder im Streitfall als Beweis genutzt werden. Der Betreiber des Niedrig-Energie-Instituts, Klaus Michael, ist in Deutschland anerkannt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wärmeschutz und Luftdichtheit von Gebäuden.

Den evtl. Mehraufwand für Abdichtungen, Leckagesuche, Nebeltest, Mängelanalyse oder  Dokumentation berechnen wir mit 125 CHF/h. MWSt fällt nicht an. 

Wie beauftragt man einen Blower Door Test ?
Senden Sie mir eine Mail mit Ortsangabe und Plänen des Gebäudes, falls vorhanden mit dem Luftdichtheitskonzept und mit Terminvorschlägen und mit Ihren Kontaktdaten. Lesen Sie vorher die Blowerdoortest Hinweise Vorbereitung durch, um sicher zu gehen, wann das haus messbereit ist. Ich melde mich dann kurzfristig zur Terminabstimmung. 

Gesetzliche und andere Vorgaben
In Deutschland sind nach § 26 des früheren Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG, heute: Gebäudemodernisierunggesetz“) Neubauten so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftunduchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die für Neubauten maßgebliche Vorgabe für die Luftdichtheit nennt die DIN 4108-7. Die Meßmethode beschreibt  DIN_EN_13829. Die europäischen und deutschen Regeln für die bei einer Messung zulässige Gebäude-Präparation (z.B. welche Öffnungen müssen oder dürfen provisorisch verschlossen werden etc…) enthält die DIN-EN-ISO-9972., die auch in der Schweiz gilt. Werden Neubauten aus Förderprogrammen bezuschusst, können abweichende Anforderungen gelten. 

Das deutsche GEG und die deutsche DIN 4108 Teil 7 nennen als Grenzwerte

  • n(50) < 3,0 1/h für Neubauten ohne Lüftungsanlage
  • n(50) < 1,5 1/h für Neubauten mit Lüftungsanlage

Für besonders Energie effiziente Neubauten oder im Rahmen von Förderprogrammen gelten folgende höhere Anforderungen:

Bei KfW-geförderten Effizienzhäusern muss die Luftdichtheit gemessen werden. Seitens der KfW bestehen aber keine höheren Anforderungen an die Dichtheit, als sie durch das GEG gestellt werden.

Auch bei der Altbausanierung gibt es teilweise Vorgaben für die Luftdichtheit. Nachweise der Dichtheit verlangt z.B. die KfW-Bank bei der Sanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus-70 oder -55 und bei der Förderung von Lüftungsanlagen mit WRG, ebenso das NRW-Förderprogramm progres.nrw bei der Förderung von Lüftungsanlagen im Altbau.

Was ist der n(50)-Wert ?
Der n(50)-Wert gibt an, ein wieviel-faches des Innenvolumens bei 50 Pascal Differenzdruck und pro Stunde durch alle vorhandenen Ritzen und Fugen eines Gebäudes strömt. Hat ein Haus z.B. 100 m² Wohnfläche und 2,5 m Raumhöhe, also 250 m³ Innenvolumen und einen n(50)-Wert von 1,0 1/h, dann strömen bei 50 Pa Differenzdruck pro Stunde 250 m³ Luft durch alle Ritzen und Löcher. Neben dem auf das Innenvolumen bezogenen n(50)-Wert gibt es noch den auf die Nettogrundfläche bezogenen w(50)- und den auf die Gebäudehüllfläche bezogenen q(50)-Wert, die wir auf Wunsch auch ermitteln.

Stand der Technik
Die Genzwerte von GEG (früher: EnEV), DIN 4108/7 oder KfW stellen nicht den Stand der Technik dar. Sie sind nur Mindestanforderungen im Rahmen der Baugenehmigung, Vorgaben für die Berechnung von Energiebilanzen oder Vorgaben für die Gewährung von Fördermitteln.

Ein Gebäude, welches diese Luftdichtheits-Grenzwerte einhält, ist daher nicht automatisch mängelfrei. Vielmehr kann man alle Restleckagen , die mit handelsüblichem Material und bei sorgfältiger und fachgerechter Ausführung vermeidbar gewesen wären, als Mängel ansehen, da auch die verbliebenen Rest-Undichtheiten „nicht bestellt“ waren.  Verfehlt ein Gebäude bei der Luftdichtheits-Messung seinen Zielwert, ist dies ein noch deutlicherer Hinweis auf Mängel. Wichtig ist dann vor allem die beseitigung solcher Rest-Leckagen, an denen Bauschäden (z.B. durch Feuchte) resultieren können, weil der Leckage-Luftstrom Feuchte in feuchte-empfindliche Bauteile eintragen kann. Dies ist besondes bei Dächern und Holzbauteilen wichtig.

Als Stand der Technik für die Gesamt-Luftdichtheit ist bei Neubauten die Vorgabe des Passivhaus-Instituts für Passivhäuser n(50) < 0,6 1/h) anzusehen, da eine solche Dichtheit schon seit langem und mit handelsüblichen Bauprodukten realisiert werden kann, wie die Passivhaus-Baupraxis seit Jahrzehnten zeigt.

Um eine dauerhaft hohe Luftdichtheit zu erhalten, ist eine frühzeitige  Luftdichtheits-Planung sinnvoll. Sie definiert rund um die beheizte Zone des Gebäudes den Verlauf aller luftdichtenden Schichten, die Materialien der Schichtbildner und deren Verbindungsmittel an Fugen und Anschlüssen. Weiterhin ist eine fachgerechte Herstellung nötig. Im Rahmen der Bauleitung muss dafür auch der zeitliche Ablauf an den Gewerke-Schnittstellen organisiert werden, z.B. beim Tür- und Fenster-Einbau, bei Dachanschlüssen und an Durchdringungen von Rohren und Leitungen durch luftdichtende Schichten.

Weitere Hinweise kann man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLIB) und bei den Herstellern von Luftdichtungs-Produkten erhalten.

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