Meine Dienstleistungen zur Vermessung
und Einregulierung von Lüftungsanlagen
Was kann ich messen ?
Mit meienr Messtechnik kann ich die Luftströme an einzelnen Luftauslässen (z.B. an Zu- oder Abluftventilen) oder in Luftkanälen messen. Die Messung erfolgt je nach Messpunkt mit einem Flügelrad- oder Glühdraht-Anaemometer oder durch Staudruckmessung an einem kalibrierten Strömungswiderstand.
Zweck der Messung
Mit einer solchen Messung kann man prüfen, ob die Lüftungsanlage insgesamt die geforderte Luftmenge fördert und ob die Luftverteilung im Haus richtig einreguliert ist. Bei neu gebauten Lüftungsanlage sollte dies normalerweise Teil der Abnahme sein. Das Ergebnis sowie die dazu passende Einstellung aller Stellglieder sollte fachgerecht protokolliert werden, so dass die richtigen Einstellungen auch später z.B. nach einer Wartung oder Reinigung ohne neue Messung wieder hergestellt werden können.
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Kosten von Lüftungs-Messungen
Die Vermessung von Lüftungsanlagen rechnen ich nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz von 125 CHF/h ab. Außerhalb Stäfas kommen Anfahrkosten in Höhe von 0,75 CHF/km hinzu.
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Wieviel Luft ist richtig ?
Wieviel Luft einzelnen Zulufträumen zugeführt oder aus einzelnen Ablufträumen abgesaugt werden sollte, ergibt sich aus der Größe und Nutzung des jeweiligen Raumes und sollte in der Lüftungsplanung dokumentiert sein. Wesentliche Ziele sind eine ausreichende Frischluftversorgung für die anwesenden Pesonen sowie eine ausreichende Abfuhr von CO2, Feuchte und anderen schädlichen Luftinhaltsstoffen.
Die nötigen Mindest-Luftwechselraten können sich aus dem allgemeinen Baurecht, aber auch aus Sonderanforderungen ergeben, je nachdem, wie das Gebäude oder die Räume genutzt werden. In Wohngebäuden empfiehlt das Passivhaus-Institut eine Auslegung, die drei Kriterien erfüllen muss. Der Grundluftwechsel zur Abfuhr aller inneren Emissionen des Gebäudes und seiner Einrichtung sollte unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen bei etwa 0,3 1/h liegen. Der Frischluftbedarf pro Mensch beträgt zwischen 20 m³/h (schlafendes Kind), 30 m³/h (wacher Mensch) und 60 m³/h (aktiver Sportler), was je nach Raumgröße und Pesonenzahl im jeweiligen Raum zu höheren oder niedrigeren nötigen zuluftmengen pro Aufenthaltsraum führen kann. Als drittes müssen Feuchte und Gerüche aus Ablufträumen sicher abgeführt werden, woraus sich ein Mindest-Abluftbedarf ergibt.
Werden Räume nur zeitanteilig genutzt (z.B. Büro oder Schlafzimmer), sollten die Luftmengen bedarfsgerecht regelbar sein, um während der Personen-Anwesenheit eine ausreichende Luftversorgung sicher zu stellen und um bei Leerstand keine Überlüftung zu bewirken. Zu hohe Luftmengen bewirken sonst im Winter eine zu große Austrocknung der Raumluft und zu hohe Wärmeverluste und Stromverbräuche.
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