Nachträgliche Wärmedämmung von Kellerbauteilen
Kellerbauteile machen zwischen 15 und 20 % der Wärme übertragenden Gebäudehülle aus. Sie werden in ihrer energetischen Bedeutung oft unterschätzt, wenn z.B. gesagt wird, „Wärme steige nur nach oben“. Dies stimmt aber nur in Flüssigkeiten und Gasen. In festen Stoffen fließt Wärme nämlich gleich gern aufwärts, waagerecht oder abwärts von der warmen zur kalten Seite.
Richtig ist allerdings, dass der Temperaturunterschied zwischen beheizten Räumen und angrenzendem Erdreich oder unbeheizten Kellern im Mittel der Heizperiode nur etwa halb so hoch ist, wie der Temperaturunterschied zur Außenluft. Bauteile, die an Erdreich oder kalte Keller grenzen, müssen deshalb auch nur etwa halb so gut gedämmt sein, wie Bauteile, die an Außenluft grenzen. Dieses halbe Maß an Dämmung ist aber nötig, wenn man keine fußkalten Böden und keinen Schimmel an kalten Kellerwänden haben möchte. In Altbauten sind solche Kellerbauteile aber oft gar nicht oder nur sehr wenig gedämmt. Insofern bestehen hier teils attraktive Einsparpoptenziale.
Folgende Skizze zeigt übliche Varianten des unteren Gebäudeabschlusses bei nicht unterkellerten und bei unterkellerten Häusern mit kalten, teilbeheizten und beheizten Kellern. Die beheizte Zone ist darin als gelbe Fläche, der Lage der Wärme übertragenden Bauteile mit roter Linie eingetragen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Kellerbauteilen:
– Bodenplatten unter beheizten Räumen auf Erde
– Keller-Außenwände gegen Erde oder gegen Luft
– Keller-Innenwände zwischen beheizten Räumen und unbeheizten Kellern
– Kellerdecken über unbeheizten Kellern
– Kellerfenster
– Keller-Innentüren
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