Schimmelprobleme – Ursachen und Abhilfe
Schimmelpilze sind Lebewesen. Sie gedeihen, wenn sie genug zu essen und zu trinken haben. Man kann ihnen auf dreierlei Weise die Lebensgrundlage entziehen
– indem man ihnen das Essen wegnimmt
– oindem man ihnen das Trinken wegnimmt oder
– indem man ihnen eine chemische Giftkeule verpasst.
Als Essen akzeptiert Schimmel fast jeden Dreck. Willl man den Schimmel durch Aushungern beseitigen, muss man die betroffenen Oberflächen sehr sauber halten. Das geht relativ leicht auf glatten Oberflächen, die sich leicht abwischen lassen und auf denen man übliche Reinigungsmittel nutzen kann, also auf Glas, Fliesen, glatten Kunststoffen, Metallen, Porzellan, Keramik sowie auf lackierten oder geölten Hölzern. Das Aushungern geht dagegen nicht bzw nur schwer auf rauem Putz, rauen Steinen oder unlackierten Hölzern. Es geht auch nicht oder kaum auf Tapeten, da schon die Papiertapeten selbst und ihr Kleister zu den bevorzugten Nahrungsmitteln von Schimmel gehören.
Wenn Aushungern nicht geht, kann man versuchen, den Schimmel verdursten zu lassen. Dazu muss man dafür sorgen, dass die betroffene Oberfläche stets trocken ist oder, wenn ein vorübergehendes Nasswerden unvermeidlich ist, wie z.B. in der Dusche, danach wieder sehr schnell und völlig trocknet. Hier sind also zwei Fälle zu unterscheiden. Das vermeidbare Nasswerden und das schnelle Wiederabtrocknen.
Beispiel 1: Vermeidbares Nasswerden
Das Bild rechts zeigt einen Schimmelschaden an Wand und Boden in einer Raumecke, der nach dem Wegrücken eines Bettkastens sichtbar wurde. Dass es hier für den Schimmel genug zu Essen gab, nämlich Tapete und Staub, ist offensichtlich. Aber warum hatte hier der Schimmel auch genug zu trinken? Was war hier feucht und warum ? Und warum nur hinter dem Bett, aber nicht auch über oder neben dem Bett, wo doch dort Wand und Tapete genauso beschaffen sind ?
Der Grund ist einfach: hinter- und unter dem Bettkasten war es kälter und weil es dort kälter war, wurde es dort feuchter. Kälter war es dort, weil beide übliche Wege der Wärmezufuhr behindert waren. Die Wärmezufuhr über Wärmestrahlung (wie beim Licht) war durch den Bettkasten völlig abgeschattet. Und die Wärmezufuhr über Luftströmung war ebenfalls stark beindert, weil das Bett ganz an die Wand gerückt war und einen geschlossenen Sockelkasten hatte, so dass auch unter ihm keine Raumluft entlang strömen und dadurch Wärme hinter bzw. unter das Bett bringen konnte.
Ist in einem Raum eine einzelne Oberfläche kälter als die meisten anderen, dann kann es bei entsprechend hoher Luftfeuchte vorkommen, dass der in der Luft normalerweise gasförmig vorhandene Wasserdampf dort zu flüssigem Wasser auskondensiert. An der kalten Oberfläche bilden sich dann plötzlich Wassertröpfchen, diese ziehen in die Tapete oder den Putz ein und sind Lieblingsgetränk jedes Schimmels. Der Kondensatausfall aus der Luft hängt von zwei Größen ab: von der Temperatur der Oberfläche und von dem Feuchtegehalt der Luft. Je höher die Luftfeuchte, an desto wärmeren Oberflächen kondensiert bereits Feuchte aus. Das kennt man vom Duschen. Selbst wenn das Badezimmer gut beheizt ist, kann man durch langes Duschen eine so hohe Luftfeuchte erzeugen, dass der Spiegel beschlägt und alle Fliesen nass werden. Und je kälter Oberflächen sind, bei desto niedrigerer Luftfeuchte bildet sich bereits Kondensat.
Wil man solche Effekte vermeiden, die meist in schlecht gedämmten Altbauten auftreten gibt es mehrere Abhilfen:
– Möbel nie direkt an die Außenwand stellen sondern dahinter ca. 8 cm Luftspalt lassen, so dass warme Raumluft hinter die Möbel strömen und Wärme dorthin transportieren kann.
– vor Außenwände möglichst keine Möbel mit geschlossenen Sockeln, sondern solche mit Füßen oder zumindest mit vorn und hinten offnenen Sockeln stellen, so dass die hinter dem Möbel an der kalten Wand abgekühlte Luft unten hervor strömen kann.
– Räume ausreichend lüften, so dass die Raumluftfeuchte niedrig ist; vor allem feuchte Luft aus Bad und Küche aus diesen Räumen direkt nach außen weglüften und nicht über offene Innentüren in andere Wohnräume strömen lassen. Noch besser helfen eine Abzugshaube in der Küche und ein Abluftventilator mit Feuchtesensor im Bad. In schlecht gedämmten Wohnungen sollte man auch nicht auf Klappständern Wäsche trocknen, sondern die Wäsche in Keller oder Dachboden oder mit einem Trockner trocken.
– Wenig gedämmte Räume dauernd und ausreichend heizen und nicht nur dann, wenn man die Räume gerade nutzt und danach wieder kalt werden lassen. Bei nur temporärem Heizen bleiben nämlich die Wände und Decken stets kalt bis lauwarm und an diesen kühlen Oberflächen kondensiert dann der Wasserdampf der Raumluft zu Feuchte aus. Das verursacht zwar etwas geringere Heizkosten, aber die Gesundheitsfolgekosten von Erkrankungen durch Schimmel können deutlich höher sein.
– schimmelverdächtige Flächen nicht tapezieren, sondern nur mit Kalkputz putzen und mit dazu passender Farbe streichen. Bäder möglichst immer fliesen oder mit Lackfarbe streichen, um die Oberflächen abwischbar zu halten.
– Nicht oder nur wenig wärmegedämmte Außenbauteile nachträglich wärmedämmen, so dass ihre inneren Oberflächen nicht mehr so kalt sind. Das verringert auf jeden Fall das Schimmelrisiko und die Heizkosten; es ersetzt aber kein ausreichendes Lüften oder Grundheizen.
Beispiel 2: Vermeidbares Nassbleiben nach Benässung
Dieses Bild zeigt ein stark verschimmeltes Duschbad, das in eine ehemalige Garage eingebaut wurde und teils geflieste, teils verputzte Wände hat. Die Wände und das Flachdach sind im Winter so kalt, dass sich beim Duschen sofort Kondenswasser an den Oberflächen bildet. Ein Aushungern des Schimmels durch Putzen ist an den rauen Oberflächen nur begrenzt möglich. Ein Austrocknen des Schimmels erfordert sehr viel Lüften und sehr viel Heizen. Am besten wäre hier die Kombination aus einem Abluftventilator (so dass das Bad nach dem Duschen sehr schnell austrocknet), einer Wärmedämmung (so dass die Wände nicht mehr so kalt sind) und ein Fliesen aller Wandflächen (so dass diese leichter zu säubern und zu trocknen sind). Allein mit Kippen des Fensters lässt sich hier keine Hygiene schaffen. Um das Fenster nach dem Duschen ganz öffnen zu könenn, sollte man auf die Fensterbank keine Shampooflaschen stellen. Lässt man das Fenster lange gekippt, kühlen die Fensterleibungen stark aus, was sogar zu verstärkter Schimmelbildung führt. Diesen Effekt kann man an dem Schimmel-Dreieck rechts oberhalb des Vorhangs gut sehen.
Wer in Feuchträumen eine komfortable Schimmel-Abhilfe sucht, sollte sich sensorgesteuerte Abluftventilatoren kaufen, die selbst erkennen, wenn die Feuchte im Raum z.B. wegen Duschen plötzlich ansteigt und die dann solange lüften, bis der Raum wieder so trocken ist wie vor dem Duschen. Zum Einbau braucht man eine Kernbohrung durch die Wand und einen Feuchtraum-sicheren Stromanschluss.
Produkthinweise (Beispiele):
=> Maico ECA 100 ipro H Lüfter mit Feuchtesteuerung
=> Helios Badlüfter mit Feuchtesteuerung
=> Airflow Badlüfter mit Feuchtesteuerung
Beispiel 3: Chemische Keule
Die Bekämpfung des Schimmels mit einer chemischen Keule ohne Beseitigung der Schimmel-Ursachen ist meist nur kurzfristig wirksam. Selbst das komplette Abschlagen eines verschimmelten Altputzes nützt nichts, wenn der neue Putz nachher wieder genauso Anlass zum Schimmeln hat. Beim Abschlagen von Altputzen werden zudem schimmelhaltige Stäube und Sporen in so großen Mengen erzeugt und verteilt, dass der Folgeschaden größer sein kann, als das beseitigte Problem war. Werden Bio-Killer wie starke Säuren oder Gifte verwendet, muss damit extrem vorsichtig umgegangen werden, denn die meisten sind nicht nur für den Schimmel, sondern auch für Mensch und Tiere schädlich.
Wir raten daher an erster Stelle, zunächst die Schimmelursachen zu beseitigen, also den Schimmel erst nachhaltig auszuhungern bzw. auszutrocknen und erst dann zu einer vorsichtigen und professionellen Reinigung durch einen Fachbetrieb.
Wichtig ist auch, evtl. falsches Nutzerverhalten zu ändern, also vor allem eine unnötigen Befeuchtung kalter Bauteile durch
– zu wenig Lüften und zu wenig Heizen
– Wäschetrocknen in der Wohnung
– Lüften mit nur gekippten statt mit gelegentlich weit offnenen Fenstern.
Hier noch einige Anmerkungen zum häufigen Vermieter-Mieter-Konflikt bei Schimmel. Ich formuliere diese als sachverständiger Nicht-Jurist.
Wer in eine wärmetechnisch unsanierte Altbauwohnung zieht, muss sich deren Gegebenheiten bei der Nutzung, also bei der Möblierung, Beheizung und Belüftung anpassen, so dass kein Schimmel ensteht. Der meiste Schimmel in Altbauwohnungen, den wir beobachtet haben, entstand durch eine den Randbedingungen unangepasste Nutzung. Ist dies der Fall, dann ist das Auftreten von Schimmel kein Sachmangel der Wohnung, für den der Mieter vom Vermieter Beseitigung und ggf. Mietminderung verlangen kann. Vielmehr ist es dann eine Sachbeschädigung durch den Mieter infolge falscher Nutzung, für die der Hauseigentümer Beseitigung und ggf. Schadenersatz verlangen kann und die im Wiederholungsfalle sogar einen Kündigungsgrund darstellt.
Anders ist es nur, wenn das Gebäude einen Mangel hat, der vom Vermieter zu vertreten ist. Ein sehr geringer baulicher Wärmeschutz, wie er bei Altbauten früher üblich war, ist allerdings grundsätzlich erst mal kein Mangel, solange das Gebäude die Mindestanforderungen erfüllt, die zum Zeitpunkt seines Baus für die jeweilige Nutzungsart (z.B. Wohnraum) gegolten haben und sofern im Mietangebot oder Mietvertrag keine höhere Qualität zugesichert ist. Dies ist (leider) eine Folge des Bestandsschutzes. Es gibt aber zwei Ausnahmefälle, die durchaus auch ab und zu vorkommen:
– wurde ein Gebäude(teil) ursprünglich anders genutzt (z.B. als Stallanbau, unbeheizter Keller oder kalter Dachboden) und wurde es erst durch späteren Umbau oder Umnutzung in die beheizte Zone einbezogen, dann sind für dieses Gebäudeteil diejenigen Anforderungen an den Wärmeschutz maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Umnutzung für Neubauten gegolten haben und nicht die des urspünglichen Baujahres des Gebäudes. Umbauten bzw. Umnutzungen von Ställen, Kellern oder Dachböden in Wohnräume erfordern auch grundsätzlich eine Baugenehmigung. Tatsächlich wurden aber viele solche Umbauten oder Umnutzungen „heimlich“ ohne Bauantrag, ohne Wärmeschutznachweis und ohne Einhaltung des gesetzlichen Mindestwärmeschutzes realisiert. Erfolgte ein Umbau oder eine Umnutung ohne Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mindestanforderungen, dann ist er unzulässig. Und wird einem Mieter beim Einzug verschwiegen, dass der ihm vermietete Raum gar nicht die Mindestanforderungen erfüllt, also insoweit „illegaler Wohnraum“ ist, dann haftet der Vermieter für alle Schäden, die aus einer Nichterfüllung der Mindestanforderungen resultieren, einschließlich der Gesundheitsfolgeschäden des Mieters und ggf. der Schimmelschäden an dessen Mobiliar. Ein Mieter kann nämlich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag bei der Anmietung einer Wohnung davon ausgehen, dass diese die gesetzlichen Mindestanforderungen an Wohnungen des jew. Baujahres bzw. Umnutzungsjahres einhält. Die Beweisführung hierfür kann hier im Einzelfall recht kompliziert sein, denn das Datum eines zurück liegenden Umbaus bzw. einer früheren Umnutzung ist oft schwer ermittelbar. Und selbst wenn der vom Schimmel betroffene Raum eindeutig baulich mangelhaft ist, weil z.B. unzureichend wärmegedämmt, muss dieser tatsächliche Mangel nicht die einzige Schimmelursache sein, denn auch dann kann eine Fehlnutzung als Schimmelursache hinzukommen. Die Beweisführung eines baulichen Sachmangels ist aber dann relativ einfach, wenn z.B. ein Keller-„Wohnraum“ nach unten nur eine ungedämmte Betondecke, seitlich nur eine ungedämmte Beton- oder KS-Wand oder nach außen nur eine 24 cm Vollziegelwand (ehem. Stallanbau) oder zum unbeheizten Nachbarkeller nur eine dünne ungedämmte Mauerwand oder gar als Fenster nur Einfachfenster hat, sofern solche zum Umnutzungszeitpunkt für Wohnräume nicht mehr zulässig waren.
Am hilfreichsten ist meist nicht die Hinzuziehung eines Juristen, sofern dieser gerne lange und teuer streiten möchte, sondern zunächst eines Experten, der die Ursachen des Schimmels und Wege zur Problemösung der Schimmelverhinderung und Beseitigung aufzeigen kann.
Für leider nur relativ wenige Bauteile gibt es in der heutigen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) Nachrüstpflichten mit Fristen, z.B. für ungedämmte oberste Geschossdecken, für alte Heizanlagen und für fehlende Dämmung an zugänglichen Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen. Stellt man nach dem Einzug fest, dass ein Vermieter diesen Nachrüstpflichten nicht nachgekommen ist, ohne einem dies beim Mietvertragsabschluss darzulegen, ist dies auch ein Mangel, der zur Mietminderung Anlass geben kann. Man kann eine solche Nachrüstung aber auch dadurch bewirken, dass man das Bauordnungsamt darauf aufmerksam macht, welches dann gehalten ist, den Vemieter zu veranlassen, seine gesetzlichen Nachrüstpflichten zu erfüllen.
Wünschenswert sind gesunde, gut gedämmte Altbauwohnungen mit ausreichender Lüftungstechnik und preiswerter Heizung, wofür es auch viele Zuschüsse gibt.
=> zurück zu Fach-Info Altbau-Sanierung
=> zu unseren Dienstleistungen zur Altbau-Sanierung