Anbindung Heiznetz

Anbindung an das vorhandene Heiznetz

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Wie die Anbindung der Übergabestation an das vorhandene Heiznetz erfolgen kann, hängt von dessen Konfiguration ab. Es gibt Häuser

  • mit Zentralheizung und mit zentraler Warmwasserversorgung
  • mit Zentralheizung aber ohne zentrale Warmwasserversorgung, sondern mit dezentralen elektrischen oder gasbefeuerten Warmwassergeräten
  • mit mehreren Etagenheizungen mit Gaskesseln oder -thermen mit wohnungsweisen Warmwasserspeichern.
  • mit mehreren Etagenheizungen mit Gas-Kombithermen ohne Warmwasserspeicher

Bei Häusern mit Zentralheizung mit Zentral-Warmwasser ist die Umrüstung auf Fernwärme einfach. Die Gas- oder Ölheizung wird ausgebaut und die Übergabestation speist in das vorhandene Heiznetz genauso ein, wie die frühere Heizung. Falls ein zentraler Warmwasserspeicher vorhanden ist, wird dieser auch über die Übergabestation erwärmt. Falls der bisehrige Warmwsserspeicher direkt gasbefeuert war (mit Abgasrohr !), wird dieser demontiert und durch einen „indirekt“ beheizten Speicher ersetzt.

Bei Häusern mit Zentralheizung aber ohne Zentral-Warmwasser (also ohne Speicher) kann eine dezentrale elektrische Warmwasserbereitung entweder bestehen bleiben oder auf Zentralwarmwasser umgebaut werden. Falls die bisherige dezentrale Warmwasserbereitung mit Gas erfolgt, kann eine Beibehaltung des Gas-Warmwassers aber förderschädlich sein. Hier sollte ggf. eine Umrüstung der dezentralen Warmwasserbereitung auf Strom oder auf Fernwärme erfolgen.

Bei Häusern mit Etagenheizungen ist eine Stillegung aller Etagenheizungen und eine Umrüstung auf Fernwärme-Zentralheizung sinnvoll, aber nicht zwingend. Eine Beibehaltung einzelner Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen bewirkt jedochin den betroffenen Wohnungen eine Reduzierung der Förderung bei selbst nutzendem Eigentümer (kein Klimageschwindigkeit-Bonus für den Kostenanteil der betroffenen Wohnung).
Der für die Nutzung von Fernwärme nötige Umbau des Heiznetzes und der hausinternen Wärmeverteilung ist mit förderfähig. Die Förderung aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist bei Häusern mit mehreren Wohnungen aber komplizierter als beim Einfamilienhaus. Näheres siehe im Kapitel über Förderung.

Folgende Skizzen zeigen einen möglichen Umbau in einem Haus, das bisher drei Etagenheizungen hat.

Hier werden bisher separate Gasetagenheizungen innerhalb der Etagen oder im Keller durch eine gemeinsame Übergabestation mit Heizwasser-Pufferspeicher ersetzt. Ab diesem werden Heizwasservor- und Rücklaufleitungen zum Aufstellort der bisherigen Einzelheizungen verlegt. Ab dort bleibt das Heizungsverteilnetz jeder Wohnung erhalten.
Bzgl. Warmwasser gibt es drei Möglichkeiten. Wenn eine Wohnung einen eigenen Wohnungs-Warmwasserspeicher hat und behalten möchte, kann dieser vom gemeinsamen Heizkreis beladen werden. Diese Variante ist in der mittleren Skizze (Fall 3a) für die EG-Wohnung eingezeichnet, deren WW-Speicher bisher schon im Keller steht. Es kann aber auch in jeder Wohnung am Platz der bisherigen Gastherme eine kleine Wohnungs-Übergabestation installiert werden, die aus dem Heizungswasser mittels eines Klein-Wärmetauschers das Warmwasser für die jew. Wohnung erwärmt. Dies ist in der mittleren Skizze für die OG- und DG-Wohnung so eingezeichnet. Bei dieser Installationsvariante muss nur ein 2-Leiter-Netz (Heizungs-Vor- und -Rücklauf) neu vom Keller zu OG und DG gebaut werden. Als dritte Variante (Fall 3b) wird ab Keller außer Heizung auch zentral das Warmwasser für alle Wohnungen bereit gestellt. Hierfür muss aber ein 4-Leiter-Netz vom Keller zu EG, OG und DG gebaut werden (Heizungs-Vor- und Rücklauf sowie Warmwasser-Zirkulation). Die zentrale Warmwassererwärmung kann hier z.B. aus einem großen Heizungs-Pufferspeicher mit Frischwasserstation erfolgen.

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