Energieausweis
Ein Energieauweis soll die energetischen Qualität eines Gebäudes grob kennzeichnen um Mietern oder Käufern eine Orientierung zu geben, mit welchen Heizkosten sie zu rechnen haben. Er muss für Neubauten im Rahmen des Bauantrags erstellt werden und für Altbauten nachträglich, wenn diese neu vermietet oder verkauft werden sollen. Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Werden Änderungen am Gebäude vorgenommen, für die eine neue Energiebilanz erstellt wird, ist auch der Energieausweis neu zu erstellen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung aller Energieströme eines Hauses bei normaler Nutzung. In die Berechnung fließet der Wärmeschutz aller Bauteile der Gebäudehülle ein sowie die Heizung, die Lüftung, die Warmwasserbereitung und eine evtl. Klimatisierung.
- Der Verbrauchsausweis basiert auf Grundlage des erfassten tatsächlichen Verbrauchs des Gebäudes in den letzten drei Jahren. Witterungseinflüsse werden „herausgerechnet“. Verbrauchsausweise sind zulässig für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohnungen oder für Nichtwohngebäude oder für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn deren Bauantrag nicht vor dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mit weniger als 5 Wohnungen, wenn diese zwar älter sind, aber trotzdem die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
Wann ist ein Energieausweis nötig ?
Spätestens bei der Besichtigung muss der Vermieter oder Verkäufer interessierten Mietern oder Käufern den Energieausweis vorlegen und nach Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrages (ggf in Kopie) übergeben. Wird eine Wohnung oder ein Haus in einer kommerziellen Immobilienanzeige zur Miete oder zum Kauf angeboten, und liegt zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vor, so müssen in der Anzeige folgende Angaben enthalten sein:
- Art des Energieausweises
- Energiekennwert
- der wesentliche Energieträger der Beheizung des Gebäudes (z.B. Öl oder Gas)
- das Baujahr des Gebäudes und die Effizienzklasse (bei neueren Ausweisen)
Wer stellt Energieausweise aus?
Es gibt eine große Anzahl an Ausstellern. Eine Übersicht bietet die Deutsche Energieagentur. Anbieter in Ihrem PLZ-Bereich finden Sie über diesen Link. Die Kosten für den Ausweis sind nicht festgelegt. Es ist sinnvoll, einen Festpreis zu vereinbaren.