Blower-Door-Test

Angebot Luftdichtheitsmessung / Blower Door Test

Gerne messen wir für Sie die Luftdichtheit Ihres Gebäudes. Unsere Blowerdoor passt in Bauwerks-, Tür- oder Fensteröffnungen mit bis zu 1,82 m Breite und 2,67 m Höhe. Sie kann bei 50 Pa Differenzdruck bis zu 7.200 m³/h Luft fördern. Damit kann man sehr undichte Gebäude bis etwa 1.800 m³ Innenvolumen messen,  mäßig dichte Gebäude bis etwa 5.000 m³ oder sehr dichte Gebäude mit bis zu 12.000 m³. Noch größere Gebäude können mit mehreren parallelen Blowerdoors oder mit Großgebläsen gemessen werden.

Wie erfolgt ein Blower Door Test ?
Die Luftdichtheits-Messung erfolgt mit einem Messventilator, der in den Rahmen einer geöffneten Außentür eingesetzt wird. Er kann im Gebäude entweder Unter- oder Überdruck erzeugen. Dabei misst er, wieviel Luft er fördern muß, um den Druck aufrecht zu erhalten. Der am Ventilator gemessene Luftstrom ist identisch mit dem Leckage-Luftstrom, der durch alle Undichtigkeiten strömt. Meßgröße für die Luftdichtheit eines Hauses ist normalerweise der sogenannte n(50)-Wert (Erklärung siehe unten).

Kosten eines Blower Door Tests ?
Für eine Luftdichtheitsmessung incl. Volumenermittlung, Kurzbegehung, Messung und normgerechtem Mindestprotokoll berechnen wir:

    • Gebäude mit bis zu 250 m² Wohn/Nutzfläche    295,00 €
    • Gebäude mit 251-1000 m² Wohn/Nutzfläche      375,00 €
    • Gebäude über 1.000 m² Wohn/Nutzfläche       individuell
      jeweils incl. MWSt.

Diese Preise gelten für Luftdichtheitsmessungen innerhalb Detmolds.  Bei Messungen außerhalb Detmold kommen Fahrtkosten von 1,55 €/km incl. Lohnanteil dazu.  Sie basieren auf der Voraussetzung, dass das Gebäude messfertig vorbereitet ist. Die erforderlichen Vorbereitungen sind in dem downloadbaren Standard-Angebot genannt.

Evtl. Zusatzeistungen für Leckagesuche, Nebeltest oder Mängelbericht
Stellt sich vor Ort heraus, dass erst noch von uns provisorische Abdichtungen vorgenommen werden müssen, wird dieser Aufwand gesondert berechnet. Wird bei der Messung die angestrebte Dichtheit zunächst nicht erreicht wird oder werden deutliche Undichtheiten erkannt,  können wir die Leckagen suchen helfen und Ratschläge geben, wie sie fachgerecht abgedichtet werden können. Sind Leckagen nicht auffindbar, können wir mit einer Nebelmaschine Theaternebel in das Haus einblasen und dadurch versteckte Luftströmungen sichtbar machen. Ob eine solche Visualierierung nötig ist, kann meist erst vor Ort festgestellt werden. Wir bringen die dazu nötige Nebelmaschine gerne kostenlos mit, wenn Sie dies bei der Auftragerteilung angeben.

Werden Leckagen erkannt, bei denen eine Nachbesserung durch Dritte eingefordert werden soll, bieten wir an, die feststellbaren Mängel schriftlich zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Dies erleichtert die Nachbesserung, kann für eine Mängelanzeige genutzt oder im Streitfall als Beweis genutzt werden. Der Inhaber des Niedrig-Energie-Instituts, Klaus Michael, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wärmeschutz und Luftdichtheit von Gebäuden.

Den evtl. Mehraufwand für Abdichtungen, Leckagesuche, Nebeltest, Mängelanalyse oder  Dokumentation berechnen wir mit 89,25 EUR/h incl. MWSt bzw. 75,00 €/h netto.

Wie beauftragt man einen Blower Door Test ?
Laden Sie unser Standardangebot herab, lesen Sie es durch, rufen Sie uns wegen eines Termin an und senden Sie uns den Auftrag und die Pläne Ihres Hauses zu, so dass wir bereits vor der Messung das Innenvolumen berechnen können.

=> Blowerdoortest Angebot NEI
=> Blowerdoortest Auftrag an NEI
=> Blowerdoortest Hinweise Vorbereitung

Gesetzliche und andere Vorgaben
Nach § 26 des geltenden Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) (dem Nachfolger der früheren Energiesparverordnung EnEV) sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftunduchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die für heutige Neubauten maßgebliche Vorgabe für die Luftdichtheit nennt die DIN 4108-7. Die Meßmethode beschreibt  DIN_EN_13829. Die europäischen udn deutschen Regeln für die bei einer Messung zulässige Gebäude-Präparation (z.B. welche Öffnungen müssen oder dürfen provisorisch verschlossen werden etc…) enthält die DIN-EN-ISO-9972.

GEG und DIN 4108 Teil 7 nennen als Grenzwerte

  • n(50) < 3,0 1/h für Neubauten ohne Lüftungsanlage
  • n(50) < 1,5 1/h für Neubauten mit Lüftungsanlage

Für besonders Energie effiziente Neubauten oder im Rahmen von Förderprogrammen gelten folgende höhere Anforderungen:

Bei KfW-geförderten Effizienzhäusern muss die Luftdichtheit gemessen werden. Seitens der KfW bestehen aber keine höheren Anforderungen an die Dichtheit, als sie durch das GEG gestellt werden.

Auch bei der Altbausanierung gibt es teilweise Vorgaben für die Luftdichtheit. Nachweise der Dichtheit verlangt z.B. die KfW-Bank bei der Sanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus-70 oder -55 und bei der Förderung von Lüftungsanlagen mit WRG, ebenso das NRW-Förderprogramm progres.nrw bei der Förderung von Lüftungsanlagen im Altbau.

Was ist der n(50)-Wert ?
Der n(50)-Wert gibt an, ein wieviel-faches des Innenvolumens bei 50 Pascal Differenzdruck und pro Stunde durch alle vorhandenen Ritzen und Fugen eines Gebäudes strömt. Hat ein Haus z.B. 100 m² Wohnfläche und 2,5 m Raumhöhe, also 250 m³ Innenvolumen und einen n(50)-Wert von 1,0 1/h, dann strömen bei 50 Pa Differenzdruck pro Stunde 250 m³ Luft durch alle Ritzen und Löcher. Neben dem auf das Innenvolumen bezogenen n(50)-Wert gibt es noch den auf die Nettogrundfläche bezogenen w(50)- und den auf die Gebäudehüllfläche bezogenen q(50)-Wert, die wir auf Wunsch auch ermitteln.

Stand der Technik
Die Genzwerte von GEG (früher: EnEV), DIN 4108/7 oder KfW stellen nicht den Stand der Technik dar. Sie sind nur Mindestanforderungen im Rahmen der Baugenehmigung, Vorgaben für die Berechnung von Energiebilanzen oder Vorgaben für die Gewährung von Fördermitteln.

Ein Gebäude, welches diese Luftdichtheits-Grenzwerte einhält, ist daher nicht automatisch mängelfrei. Vielmehr kann man alle Restleckagen , die mit handelsüblichem Material und bei sorgfältiger und fachgerechter Ausführung vermeidbar gewesen wären, als Mängel ansehen, da auch die verbliebenen Rest-Undichtheiten „nicht bestellt“ waren.  Verfehlt ein Gebäude bei der Luftdichtheits-Messung seinen Zielwert, ist dies ein noch deutlicherer Hinweis auf Mängel. Wichtig ist dann vor allem die beseitigung solcher Rest-Leckagen, an denen Bauschäden (z.B. durch Feuchte) resultieren können, weil der Leckage-Luftstrom Feuchte in feuchte-empfindliche Bauteile eintragen kann. Dies ist besondes bei Dächern und Holzbauteilen wichtig.

Als Stand der Technik für die Gesamt-Luftdichtheit ist bei Neubauten die Vorgabe des Passivhaus-Instituts für Passivhäuser n(50) < 0,6 1/h) anzusehen, da eine solche Dichtheit schon seit langem und mit handelsüblichen Bauprodukten realisiert werden kann, wie die Passivhaus-Baupraxis seit Jahrzehnten zeigt.

Um eine dauerhaft hohe Luftdichtheit zu erhalten, ist eine frühzeitige  Luftdichtheits-Planung sinnvoll. Sie definiert rund um die beheizte Zone des Gebäudes den Verlauf aller luftdichtenden Schichten, die Materialien der Schichtbildner und deren Verbindungsmittel an Fugen und Anschlüssen. Weiterhin ist eine fachgerechte Herstellung nötig. Im Rahmen der Bauleitung muss dafür auch der zeitliche Ablauf an den Gewerke-Schnittstellen organisiert werden, z.B. beim Tür- und Fenster-Einbau, bei Dachanschlüssen und an Durchdringungen von Rohren und Leitungen durch luftdichtende Schichten.

Weitere Hinweise kann man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLIB) und bei den Herstellern von Luftdichtungs-Produkten erhalten.

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