Fördermittel

Förderung für Energiesparmaßnahmen

Für viele Energiespar-Maßnahmen in Neu- und Altbauten gibt es Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.

Folgende Datenbanken geben Überblicke über nutzbare Fördermittel:


Die Stadt Detmold

mit der das NEI fast 30 Jahre lang intensiv kooperierte, hatte zwischen 1990 und 2022 vielfältige Energiesparmaßnahmen gefördert.

1990 – 1994 wurden insgesamt 18 „Niedrigenergie-Häuser“ mit 38 Wohnungen gefördert und vom Klaus Michael, dem damaligen Energiebeauftragten fachlich begleitet. Sie waren besonders gut gedämmt, mit Lüftungstechnik ausgerüstet und erreichten 1990 bereits ein Niveau, das dann 20 Jahre später KfW-Effizienzhaus 55 genannt wurde.

1993 bis 2000 unterstützte die Stadt die frühe Markeinführung von thermischen Solarkollektoren und förderte 194 Solaranlagen mit zusammen 1771 m² Kollektorfläche mit über 250.000 EUR.

Seit 1993 förderte die Stadt dann an 1.400 Altbauten Maßnahmen zur besonders effizienten Wärmedämmung. Hierfür wurden insg. 1,25 Mio Fördermittel gewährt und  wurden 65.000 m² Außenwände, 84.000 m² Dächer und oberste Geschossdecken, 12.000 m² Kellerdecken und 15.000 m² Fensterflächen in hoher Qualität gefördert. Die in Detmold entwickelten Qualitätsmaßstäbe bewirkten einen Innovationsschub im Bauhandwerk wurden später von den KfW-und Finanzamts- Förderprogrammen zu energieeffizientem Sanieren weitgehend übernommen. Das Detmolder Förderprogramm wurde im Juni 2022 eingestellt, da die Bundesförderung als Anreiz ausreicht.


Die KfW-Förderbank

vergibt zinsverbilligte Darlehen (mit Tilgungszuschuss) für besonders effiziente Neubauten und für größere Maßnahmen der Altbausanierung. Hinweise dazu finden Sie im Internet mit Suchbegriffen
„KfW Förderung Neubau“ oder „KfW Förderung Altbau“.

Für die Beantragung und Abwicklung der Förderung ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte notwendig. Adressen solcher Experten findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

fördert Maßnahmen zur Altbausanierung mit Zuschüssen, vor allem an der Gebäudehülle Das Antragsverfahren ist abhängig vom Fördergebiet.
Nähere Informationen findet man hier


Das Finanzamt

fördert energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Einfamilienhaus oder an der sebst genutzten Eigentumswohnung, sofern diese von einem Fachhandwerker ausgeführt werden, durch Abzug von der zu zahlenden Einkommenssteuer. Die technischen Anforderungen sind gleich wie bei einer BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen. Die Förderhöhe ist teils besser als bei KfW und BAFA und das Verfahren ist einfacher. Diese Förderung ist aber nur in Höhe der tatsächlich gezahlten EKSt nutzbar. Die von der EKSt abzugsfähigen Kosten werden auf drei Steuerjahre aufgeteilt.
Gesetzestext:  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
Verordnung:   http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/153/1915312.pdf

Alternativ dazu erstattet das Finanzamt bei selbstgenutzem Wohnraum 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 EUR/a) von Handwerkerleistungen, die dem Werterhalt des Gebäudes dienen, über die Einkommensteuererklärung. Vorausetzung: Es liegt eine Rechnung vor und der Betrag wurde überwiesen. Von dieser Förderung ausgeschlossen sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.


progres.nrw

Mit dem Förderbaustein „Markteinführung“ werden Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme und zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen nutzen wollen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine/mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und Kommunen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.

In dem Förderprogramm werden Zuschüsse vergeben für

  • Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Thermische Solaranlagen
  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmeübergabestationen von Fernwärme
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Wärme- und Kältenetze
  • Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)
  • Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard undim Drei-Liter-Haus-Standard in Klimaschutzsiedlungen

Weitere Informationen: Berzirksregierung Arnsberg


NRW.BANK: Eigentumsförderung – Modernisierung

Die NRW-Bank stelt zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält und die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen
  • und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Auskunft und Information beim Kreis Lippe (Hr. Wottke, Tel.  05231/62-6180).Weitere Informationen: NRW-Bank


NRW.BANK.Gebäudesanierung

Ziel des Programms des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen.

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.

Weitere Informationen: NRW-Bank

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