Keller-Außenwände

Nachträgliche Wärmedämmung
von Keller-Außenwänden

Außenwände beheizter Keller gegen Erde wurden früher meist aus schwerem Mauerwerk (Bruchstein, Vollziegel oder Kalksandstein) hergestellt. Seit etwa 1960 wurden sie häufig,  nach 1970 überwiegend aus Beton gebaut. Die Wandstärken variieren zwischen 60 und 80 cm bei alten Bruchstein-Kellerwänden, bzw. zwischen 36 und 48 cm bei Ziegel- oder KS-Wänden und zwischen 25 und 35 cm bei Betonwänden.

Beton und schwere Mauersteinen haben eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit. Gegen Erddruck und Wasser beständige Perimeter-Dämmstoffe zur äußeren Dämmung erdberührter Wände sind erst seit etwa 1950 verfügbar und erst seit etwa 1965 marktüblich. Ungedämmte alte Außenwände verursachen daher in beheizten Kellern hohe Wärmeverluste. Nebenstehende Thermographie zeigt den hohen Wärmeabfluss über die Außenwand eines ungedämmten, aber beheizten Kellerraums.

Folgende Tabellen zeigen die energetische Qualitäten von Keller-Außenwände aus Beton, Bruchstein bzw. Kalksandstein (KS)  oder Vollziegelmauerwerk ungedämmt sowie mit 8 cm, 12 cm und 22 cm Wärmedämmung. Die obere Tabelle zeigt Kellerwände gegen Luft, die untere Kellerwände gegen Erdreich. In beiden Tabellen ist am Beispiel von 100 m² Wandfläche und 7 Ct/kWh Wärmekosten dargestellt, welche Wärmeverluste und Heizkosten über solche Wände insgesamt pro Jahr bzw. in 40 Jahren entstehen. Daran kann man den energetischen und finanziellen Nutzen zusätzlicher Dämmschichten leicht erkennen.

Die beiden Tabellen unterscheiden sich in der Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenseite der Wände. Im Mittel einer Heizperiode besteht ur ERde hin nur etwa die halbe Temperaturdifferenz wie zur Außenluft. An Erdreich grenzende Keller-Außenwände oder Wandteile benötigen deshalb auch nur eine dünnere Dämmung als Wände oder Wandabschnitte gegen Außenluft.

Am kältesten sind ungedämmte Beton-Kellerwände, ungedämmte Bruchsteinwände (üblich vor 1930) und ungedämmte Kalksandsteinwände (1960-1980). Ungedämmte Vollziegelwände (üblich 1850-1950) sind geringfügig wärmer aber immer noch kalt. Der von DIN 4108-2 geforderte Mindestwärmeschutz (R > 1,2 m²*K/W bzw. U-Wert kleiner ca. 0,845 W/m²K) wird bei solchen kalten Wandbauarten erst ab ca 3-4 cm Dämmstärke erreicht. Dann sind die Wände aber immer noch kühl. Ab 8 cm entsprechen sie etwa den (niedrigen) Neubau-Mindestanforderungen der EnEV.  Spürbar veringerte Wärmeverluste über Kelleraußenwände sind unabhängig vom Mauermaterial erst ab etwa 12 cm Dämmstärke erreichbar.

Empfehlenswerte Dämmstärken für die Außendämmung von Keller-Außenwänden sind heute wenigstens 12 cm und bis zu 22 cm (bei Betonkellern 24 cm), sofern dies unter Einbeziehung der Umstände möglich ist, jedenfalls aber, wenn aus anderem Grund ohnehin abgegraben werden soll. Damit können bei Altbauten die Wärmeverluste über dieses Bauteil um 79 bis 97 % verringert werden und kann Niedrigenergie- bzw. Passivhausqualität dieser Komponente erreicht werden. Dir rechte Skizze zeigt das Prinzip solcher Dämmungen.

Möchte man zinsgünstige Kredite und/oder Zuschüsse der KfW-Bank nutzen, die bei Einzelmaßnahmen 20 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, muss bei der Sanierung von erdberührten Außenwänden ein U-Wert von maximal 0,25 W/m²K erreicht werden. Beim selbst genutzten Eigenheim ist alternativ zur KfW eine Förderung durch Ermäßigungen bei der Einkommenssteuer  möglich. Saniert man das ganze Haus zu einem KfW-Effizienzhaus, können für die förderfähigen Komponenten der Gebäudehülle und Haustechnik sogar bis zu 40 % Zuschuss gewährt werden (=> mehr).

Ältere Mauerwerkskellern haben oft zusätzlich das Problem, dass durch ihre Außenwände Feuchte eindringt, weil die Wände entweder gar keine wirksame Abdichtungsschicht haben, weil die alte Abdichtung durch Alterung nicht mehr funktioniert oder weil der Grundwasserpegel gestiegen ist. Um außen neu abgedichtet zu weden, müssen Kelleraußenwände komplett abgegraben werden. Wenn dies aus Gründen des Feuchteschutzes nötig ist, kann man mit geringem Mehraufwand dabei gleich eine außen liegende wasserfeste Perimeterdämmung anbringen.

Bevor aufwändige Feuchtresanierungen begonnen werden, sollte die Herkunft der Feuchte genau analysiert werden. Treten Feuchtespuren nur oberhalb der untersten Steinreihe auf, wie auf obigem Bild, verweist dies auf eine versagende äußere Wandabdichtung. Sind Feuchtespuren an der Wand ab ganz unten erkennbar, kann auch von unten aufsteigende Feuchte die Ursache sein, die anders bekämpft werden müsste.

Im Erdreich liegende Kellerräume wurden früher in der Regel nur als unbeheizte Lagerräume genutzt. Erst seit der Einführung sicherer Abdichtungsmaterialien gegen Wasser sowie von Zentralheizungen wurden Altbau-Keller allmählich trockener und wärmer und können höherwertig genutzt werden. Oft werden ursprünglich unbeheizte und ungedämmte Kellerräume zu beheizten Aufenthaltsräumen umgenutzt. Schon seit Mitte der 1950er Jahre ist dies nur zulässig, wenn zugleich der aus hygienischen Gründen nötige Mindestwärmeschutz an den Wänden und am Fußboden nachgerüstet wird. Andernfalls können gesundheitsgefährdende Schimmelrisiken an den zu kalten Innenoberflächen dieser Bauteile entstehen, die man beim Betreten solch eines Raumes am „leichten Muff“ erkennt. Diese Mindest-Dämm-Pflicht wird jedoch oft nicht beachtet, weil das damit verbundene Risiko unterschätzt wird. Wer aber einen unzureichend gedämmten ehemaligen Keller z.B. als Studentenzimmer vermietet, riskiert nicht nur das Bußgeld des Bauordnungsamtes wegen Verstoß gegen die Landesbauordnung, sondern haftet auch für alle Gesundheitsfolgen der Mieter.

Ist bei einem Objekt kein anderer Anlass zum Abgraben der gesamten Keller-Außenwände gegeben und würde dieser Aufwand nur um der Energieeinsparung willen betrieben werden, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Dämmung der Kellerwände auf deren luftberührten oberen Rand und die ersten etwa 50 cm Tiefe im Erdreich zu begrenzen. Damit werden mit deutlich verringertem Aufwand immerhin die im Winter kältesten Stellen der Kelleraußenwand überdeckt. Diese Lösung wurde bei dem rechts abgebildeten Haus gewählt, wo die Keller keine dauern beheizten Wohnräume sind, sondern nur teilbeheizte Räume.

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